Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Selbstbestimmungsrecht
Das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Bundesregierung hat jetzt einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.