Stark im Familienrecht

Wir entwickeln für Sie individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte rechtliche Lösungen

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Familienrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Als Fachanwältinnen für Familienrecht erfassen wir in einem ersten Beratungsgespräch Ihre Interessen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Ziele. 

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir während des gesamten Mandats an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Kompetenz im Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Im Familienrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Das Recht kann zum Konsens beitragen, nicht ihn ersetzen.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Familienrecht

Unsere Arbeitsweise

Mit unserem Know-how gestalten wir kreativ rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung, und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.
01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung im Familienrecht nutzen wir zu Ihrem Vorteil

Unser Schlüssel zum Erfolg

Frühzeitige Beratung erspart unnötigen Streit

Eine frühzeitige Beratung bei Trennungsabsicht erspart unnötigen Streit. Wir vermitteln Ihnen, welche rechtlichen Lösungsansätze es gibt und versuchen, mit der Gegenseite eine vernünftige Kommunikation aufzubauen. In der Regel bieten wir Ihnen an, in einem Gespräch mit Ihrem Ehepartner und seiner anwaltlichen Vertretung eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung bei streitigen Scheidungen wissen wir, wie wir für Sie Ihre Ziele durchsetzen.

Entwicklung einer individuellen Strategie

Das Familienrecht ist im ständigen Wandel begriffen. Neben den familiengerichtlichen Gesetzen sind viele Rechtssätze von Richtern fortentwickelt worden. Es gilt, dass jeder Fall eine individuelle Lösung erfordert. Denn jeder Fall ist verschieden. Durch unsere Spezialisierung und unsere Erfahrung können wir einschätzen, wo die Risiken in Ihrer Angelegenheit liegen und welche Chancen für die Durchsetzung Ihrer Ziele bestehen. Nur durch die Kenntnis dieser Möglichkeiten können wir mit Ihnen eine passgenaue rechtliche Strategie entwickeln. Sollte eine außergerichtliche Regelung in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit nicht möglich sein, setzen wir bundesweit Ihre Ansprüche vor Gericht engagiert durch. Wir sind auf Ihrer Seite.

Wir wurden mehrfach als eine der besten Anwaltskanzleien im Familienrecht ausgezeichnet

Seit 2013 wurden die Rechtsanwältinnen der Advocatae Kanzlei mehrfach als beste Fachanwältinnen für Familienrecht ausgezeichnet. Zuletzt erneut vom Stern-Magazin. Grundlage der Auszeichnungen sind Befragungen unter Juristinnen und Juristen in Deutschland.

"Die Advocatae Kanzlei ist eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten im Familienrecht"

Auch in 2021 zeichnet das Magazin STERN die Advocatae Kanzlei wieder für Familienrecht aus.
Das Magazin STERN (Ausgabe 21/2021) zeichnet erneut die Advocatae Kanzlei als eine der besten Anwaltskanzleien Deutschlands für Privatmandanten im Bereich Familienrecht aus. Basis der Auszeichnung bilden die Empfehlungen von mehr als 3,900 Anwälten, die Kanzleien für Privatmandanten in den jeweiligen Rechtsgebieten empfohlen haben.​
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"Top-Anwalt für Familienrecht 2022"​

Erneut zeichnet das Magazin FOCUS die Juristinnen der Advocatae Kanzlei für Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Mietrecht aus.
Die Advocatae Kanzlei wurde erneut vom FOCUS ausgezeichnet für Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Mietrecht.

Das Sonderheft FOCUS SPEZIAL „Ihr Recht 2022“ listet empfohlene Top-Anwälte in Deutschland. Dies basiert auf einer Befragung unter 24.000 Fachanwälten. Es werden die Anwälte aufgeführt, die in Kollegenkreisen als anerkannte juristische Spezialisten gelten.

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Wir lösen Ihr Problem

Mit Kompetenz, Qualität und Energie engagieren wir uns für Sie und lösen Ihr Problem. Im Familienrecht sind wir auf Ihrer Seite!

Wir haben für Sie aktuelle Urteile und Rechtstipps zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Familienrecht

Kopie in der Schublade: Testament oder nur ein Entwurf?

Der Erblasser hatte handschriftlich ein Testament errichtet. Das Original wurde nach seinem Tod jedoch nicht gefunden. Stattdessen fand sein Sohn in der Werkstatt des Verstorbenen die Kopie eines handschriftlichen Testaments – verwahrt in einer Plastiktüte. Das OLG Karlsruhe hat geklärt, ob sich hieraus Rückschlüsse auf den Testierwillen des Erblassers ziehen lassen.

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Schenkung gescheitert: Erben widerrufen Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung an Bekannte

Mit einem besonderen Fall einer Schenkung hat das Landgericht (LG) Frankenthal befasst: Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung bestimmt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag der Lebens- oder Riester-Rentenversicherung nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt werden sollte. Erzählt hatte er seiner Bekannten davon nichts. In einem solchen Fall bestehe nach Darstellung des LG für die beschenkte Person ein Risiko, was sich hier realisiert habe: Nach dem Tod des Schenkers hatten die Erben das Schenkungsangebot an die bedachte Bekannte nämlich noch widerrufen, bevor die Versicherung es an Letztere übermitteln konnte. Die Bekannte ging deshalb leer aus.

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Standesamtliche Scheidung in EU-Mitgliedsstaat ist anzuerkennen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt klargestellt: Eine von einem Standesbeamten des Ursprungsmitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine „Entscheidung“ im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar. Sie ist damit (auch) in Deutschland anzuerkennen.

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Unterhaltsrecht und Betreuungskosten für Pflegekind: Kindertagesförderung

Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unter halt über die gewährten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn diese Kosten – wie in Nordrhein-Westfalen – von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

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