Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen
Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.