Kein Zwangsgeld gegen den zur Auskunft verpflichteten Erben
Das Oberlandesgericht (OLG) München widersprach einem pflichtteilsberechtigten Antragsteller, der sich in einem Erbfall bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ausgeschlossen sah.
Das Erbrecht ist eines der kompliziertesten und umfangreichsten Rechtsgebiete im Zivilrecht. Es gilt eine Vielzahl von Vorschriften, die national und international zu beachten sind. Unabhängig davon, ob Sie vererben wollen oder erben. Wir beraten Sie umfassend.
Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muss sie allein machen.
Kurt Tucholsky
Wir gestalten kreativ eine individuelle Lösung für Sie, wenn es ums Erben und Vererben geht. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.
Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.
Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.
Im Erbfall ist es von Vorteil sich schnell einen Überblick über das Erbe und die eigenen Ansprüche zu verschaffen. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob Sie gesetzlicher Erbe oder testamentarischer Erbe geworden sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Nicht jeder Erbfall ist mit einem Vermögenszuwachs versehen. Es können auch Schulden vererbt werden. Da bei jedem Erbanfall Ausschlagungsfristen zu laufen beginnen, ist eine schnelle Beratung entscheidend. Wir helfen Ihnen im Erbfall ebenso wie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Ihres Testaments.
Beim Vererben und Erben finden wir für Sie eine individuelle Lösung. Für den Fall, dass Sie planen Ihre Erbfolge zu regeln, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können ein Testament verfassen, Vermächtnisse ausloben oder aber zu Lebzeiten Übertragungsverträge schließen. In jedem Fall kommt es bei der Abfassung auf den genauen Wortlaut Ihres letzten Willens an. Dieser muss klar und verständlich für alle formuliert sein. Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Die Advocatae Kanzlei hilft Ihnen im Erbfall ebenso wie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Ihres Testaments. Sprechen Sie mit uns bei Fragen rund ums Erben und Vererben.
Das Oberlandesgericht (OLG) München widersprach einem pflichtteilsberechtigten Antragsteller, der sich in einem Erbfall bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses ausgeschlossen sah.
Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden.
Nach dem Tod eines der Ehegatten kündigte das Nachlassgericht an, das gemeinschaftliche Testament seinem gesamten Inhalt nach auch den Kindern gegenüber zu eröffnen. Dagegen wehrte sich der überlebende Ehegatte mit dem Argument, dass die Bekanntgabe der Verfügungen, die die gemeinsamen Kinder aktuell nicht beträfen, seinem Geheimhaltungsinteresse zuwiderlaufen würde. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuellen Beschluss aber entschieden widersprochen.
Testament wirksam trotz nachträglicher Ergänzung um dritten Enkel. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg musste entscheiden, ob eine handschriftliche Ergänzung in einem Testament wirksam war.
Ob einem Nachlasspfleger sein Salär wegen mangelhafter Amtsführung im Fall einer verzögerten Ermittlung von Erben gekürzt werden kann, hatte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu entscheiden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich mit der häufig genutzten Formulierung „im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ in einem gemeinschaftlichen Testament befasst. Es hat dabei klargestellt, wie diese Formulierung rechtlich zu verstehen ist.
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