Herausragende anwaltliche Kompetenz

Wir bieten fachliche Spezialisierung, langjährige Erfahrung
und immer einen persönlichen Service

Im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht sind wir stets einen Schritt voraus

Ihr Erfolg durch unsere fachliche Spezialisierung

Unsere Stärke ist unsere fachliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Verkehrsrecht. Auch bei allen notariellen Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne umfassend weiter.

Wir gestalten rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Sei es im Familienrecht bei einer Scheidung, im Erbrecht im Rahmen eines Testaments, im Immobilienrecht beim Kauf einer Immobilie, oder im Verkehrsrecht bei einem Unfall. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen persönlichen Service mit klarer Kommunikation und umfassender Beratung. Mit uns auf Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus.

Familienrecht

Wir beraten Sie kompetent von A (Adoption) bis Z (Zugewinn). Wichtig ist es für uns, individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für Sie zu entwickeln.

Erbrecht

Wir verfügen über eine große Erfahrung auf dem Gebiet des Erbens und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit dem sensiblen Thema umgehen können.

Immobilienrecht

Bei Fragen und Problemen im Gewerbemietrecht oder beim Kauf von Immobilien beraten wir Sie gerne.

Verkehrsrecht

Autokauf, Bußgeldbescheide, Verkehrsunfälle? Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und Vertretung zu bemühen.

Notarielle Angelegenheiten

Wir bieten schnelle und umfassende Durchführung aller Angelegenheiten, die einer notariellen Bearbeitung bedürfen.

Mit unserem Service und Know-how sind Sie immer einen Schritt voraus

Das spricht für uns

Wir beraten Sie serviceorientiert, motiviert und kreativ.

01

Serviceorientiert

Sie profitieren von unserem individuellem Service, klarer Kommunikation und effektiven Arbeitsabläufen.

02

Motiviert

Besondere Einsatzbereitschaft und Freude an der juristischen Arbeit sind Basis der erfolgreichen Betreuung unserer Mandanten.
03

Kreativ

Wir setzen Ihr Anliegen mit kreativen und ergebnisorientierten Lösungsansätzen bestmöglich durch.

Wir lösen Ihr Problem

Wir engagieren uns für Sie und gestalten individuelle, rechtliche Lösungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei in Berlin Charlottenburg zu begrüßen.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

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Keine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Gesichtsschleiers im Straßenverkehr – Verhüllungsverbot beim Autofahren

Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren als unbegründet abgewiesen. Im Gegensatz zu einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch (Hijab) verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie.

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