Herausragende anwaltliche Kompetenz

Wir bieten fachliche Spezialisierung, langjährige Erfahrung
und immer einen persönlichen Service

Im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht sind wir stets einen Schritt voraus

Ihr Erfolg durch unsere fachliche Spezialisierung

Unsere Stärke ist unsere fachliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Verkehrsrecht. Auch bei allen notariellen Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne umfassend weiter.

Wir gestalten rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Sei es im Familienrecht bei einer Scheidung, im Erbrecht im Rahmen eines Testaments, im Immobilienrecht beim Kauf einer Immobilie, oder im Verkehrsrecht bei einem Unfall. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen persönlichen Service mit klarer Kommunikation und umfassender Beratung. Mit uns auf Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus.

Familienrecht

Wir beraten Sie kompetent von A (Adoption) bis Z (Zugewinn). Wichtig ist es für uns, individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für Sie zu entwickeln.

Erbrecht

Wir verfügen über eine große Erfahrung auf dem Gebiet des Erbens und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit dem sensiblen Thema umgehen können.

Immobilienrecht

Bei Fragen und Problemen im Gewerbemietrecht oder beim Kauf von Immobilien beraten wir Sie gerne.

Verkehrsrecht

Autokauf, Bußgeldbescheide, Verkehrsunfälle? Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und Vertretung zu bemühen.

Notarielle Angelegenheiten

Wir bieten schnelle und umfassende Durchführung aller Angelegenheiten, die einer notariellen Bearbeitung bedürfen.

Mit unserem Service und Know-how sind Sie immer einen Schritt voraus

Das spricht für uns

Wir beraten Sie serviceorientiert, motiviert und kreativ.

01

Serviceorientiert

Sie profitieren von unserem individuellem Service, klarer Kommunikation und effektiven Arbeitsabläufen.

02

Motiviert

Besondere Einsatzbereitschaft und Freude an der juristischen Arbeit sind Basis der erfolgreichen Betreuung unserer Mandanten.
03

Kreativ

Wir setzen Ihr Anliegen mit kreativen und ergebnisorientierten Lösungsansätzen bestmöglich durch.

Wir lösen Ihr Problem

Wir engagieren uns für Sie und gestalten individuelle, rechtliche Lösungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei in Berlin Charlottenburg zu begrüßen.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

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Versicherer erstattete vorgerichtlich 100 Prozent: Anerkenntnis

Der Versicherer erstattete vorgerichtlich die geltend gemachten Positionen ohne Vorbehalt zur Haftung dem Grunde nach auf der Basis hundertprozentiger Haftung. Allerdings kürzte er Positionen der Höhe nach. Die Differenz hatte der Geschädigte eingeklagt. Nun erhob der Versicherer auch Einwendungen zur Haftung der Höhe nach. Doch das ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig nicht mehr möglich.

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Wer trägt die Kosten eines nicht beendeten Abschleppvorgangs?

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat sich mit den Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorgangs befasst. Der Betroffene hatte seinen Pkw auf einem für Behinderte vorgesehenen Parkplatz abgestellt. Zum Abschleppen war es aber nicht mehr gekommen, weil der Betroffene den Parkplatz noch rechtzeitig frei gemacht hatte.

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„Achtung Vorfahrt!“ beim Einbiegen vom Feldweg in eine Landstraße.

Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal jetzt klargestellt und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen.

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Was bewirkt der Widerruf des Widerrufs eines Testaments?

Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf eines Widerrufstestaments? Und ist trotz späteren Verlöbnisses oder einer Eheschließung auf die Einsetzung des Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft durch Testament das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 2077 BGB) anzuwenden, wenn ein Widerruf des Einsetzungstestaments während der Ehe wiederum widerrufen wird? Mit diesen Fragen hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Rahmen einer Beschwerde im Erbscheinsverfahren befasst.

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Schmerzensgeld bei Geburtskomplikation

Bei Frühgeburten kann es zu erheblichen medizinischen Komplikationen kommen. Eine enge ärztliche Betreuung ist für das weitere Leben der betroffenen Kinder extrem wichtig. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadenersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen.

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