Herausragende anwaltliche Kompetenz

Wir bieten fachliche Spezialisierung, langjährige Erfahrung
und immer einen persönlichen Service

Im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht sind wir stets einen Schritt voraus

Ihr Erfolg durch unsere fachliche Spezialisierung

Unsere Stärke ist unsere fachliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Verkehrsrecht. Auch bei allen notariellen Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne umfassend weiter.

Wir gestalten rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Sei es im Familienrecht bei einer Scheidung, im Erbrecht im Rahmen eines Testaments, im Immobilienrecht beim Kauf einer Immobilie, oder im Verkehrsrecht bei einem Unfall. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen persönlichen Service mit klarer Kommunikation und umfassender Beratung. Mit uns auf Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus.

Familienrecht

Wir beraten Sie kompetent von A (Adoption) bis Z (Zugewinn). Wichtig ist es für uns, individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für Sie zu entwickeln.

Erbrecht

Wir verfügen über eine große Erfahrung auf dem Gebiet des Erbens und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit dem sensiblen Thema umgehen können.

Immobilienrecht

Bei Fragen und Problemen im Gewerbemietrecht oder beim Kauf von Immobilien beraten wir Sie gerne.

Verkehrsrecht

Autokauf, Bußgeldbescheide, Verkehrsunfälle? Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und Vertretung zu bemühen.

Notarielle Angelegenheiten

Wir bieten schnelle und umfassende Durchführung aller Angelegenheiten, die einer notariellen Bearbeitung bedürfen.

Mit unserem Service und Know-how sind Sie immer einen Schritt voraus

Das spricht für uns

Wir beraten Sie serviceorientiert, motiviert und kreativ.

01

Serviceorientiert

Sie profitieren von unserem individuellem Service, klarer Kommunikation und effektiven Arbeitsabläufen.

02

Motiviert

Besondere Einsatzbereitschaft und Freude an der juristischen Arbeit sind Basis der erfolgreichen Betreuung unserer Mandanten.
03

Kreativ

Wir setzen Ihr Anliegen mit kreativen und ergebnisorientierten Lösungsansätzen bestmöglich durch.

Wir lösen Ihr Problem

Wir engagieren uns für Sie und gestalten individuelle, rechtliche Lösungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei in Berlin Charlottenburg zu begrüßen.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Neuste Beiträge im Advocatae Blog

Wann müssen Rettungsgassen gebildet werden?

Wenn auf der Autobahn der Verkehr zum Stillstand kommt, muss man eine Rettungsgasse bilden. Diese einfache, aber möglicherweise lebensrettende Methode, um Rettungsfahrzeugen ungehindert Zugang zu einer Unfallstelle zu gewährleisten, ist mittlerweile allgemein bekannt. Aber ab wann muss eine solche Rettungsgasse gebildet werden? Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg jetzt entschieden.

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Kopie in der Schublade: Testament oder nur ein Entwurf?

Der Erblasser hatte handschriftlich ein Testament errichtet. Das Original wurde nach seinem Tod jedoch nicht gefunden. Stattdessen fand sein Sohn in der Werkstatt des Verstorbenen die Kopie eines handschriftlichen Testaments – verwahrt in einer Plastiktüte. Das OLG Karlsruhe hat geklärt, ob sich hieraus Rückschlüsse auf den Testierwillen des Erblassers ziehen lassen.

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Schenkung gescheitert: Erben widerrufen Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung an Bekannte

Mit einem besonderen Fall einer Schenkung hat das Landgericht (LG) Frankenthal befasst: Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung bestimmt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag der Lebens- oder Riester-Rentenversicherung nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt werden sollte. Erzählt hatte er seiner Bekannten davon nichts. In einem solchen Fall bestehe nach Darstellung des LG für die beschenkte Person ein Risiko, was sich hier realisiert habe: Nach dem Tod des Schenkers hatten die Erben das Schenkungsangebot an die bedachte Bekannte nämlich noch widerrufen, bevor die Versicherung es an Letztere übermitteln konnte. Die Bekannte ging deshalb leer aus.

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Standesamtliche Scheidung in EU-Mitgliedsstaat ist anzuerkennen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt klargestellt: Eine von einem Standesbeamten des Ursprungsmitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine „Entscheidung“ im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar. Sie ist damit (auch) in Deutschland anzuerkennen.

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Fiktive Abrechnung: Prüfbericht ersetzt nicht das Nennen einer Alternativwerkstatt

Der Versicherer darf bei der fiktiven Abrechnung wegen des Alters und Wartungsstatus des Fahrzeugs („nicht scheckheftgepflegt“) auf eine andere mühelos zugängliche und erreichbare qualitativ gleichwertige Werkstatt verweisen. Dies muss er aber korrekt tun. Weist er nur auf einen Prüfbericht hin, der Preise einer anderen Werkstatt zugrunde gelegt hat, genügt das nicht. Dies hat nun das Amtsgericht (AG) Lübeck festgestellt.

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