Herausragende anwaltliche Kompetenz

Wir bieten fachliche Spezialisierung, langjährige Erfahrung
und immer einen persönlichen Service

Im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht sind wir stets einen Schritt voraus

Ihr Erfolg durch unsere fachliche Spezialisierung

Unsere Stärke ist unsere fachliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie kompetent im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Verkehrsrecht. Auch bei allen notariellen Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne umfassend weiter.

Wir gestalten rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Sei es im Familienrecht bei einer Scheidung, im Erbrecht im Rahmen eines Testaments, im Immobilienrecht beim Kauf einer Immobilie, oder im Verkehrsrecht bei einem Unfall. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen persönlichen Service mit klarer Kommunikation und umfassender Beratung. Mit uns auf Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus.

Familienrecht

Wir beraten Sie kompetent von A (Adoption) bis Z (Zugewinn). Wichtig ist es für uns, individuelle, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für Sie zu entwickeln.

Erbrecht

Wir verfügen über eine große Erfahrung auf dem Gebiet des Erbens und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit dem sensiblen Thema umgehen können.

Immobilienrecht

Bei Fragen und Problemen im Gewerbemietrecht oder beim Kauf von Immobilien beraten wir Sie gerne.

Verkehrsrecht

Autokauf, Bußgeldbescheide, Verkehrsunfälle? Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und Vertretung zu bemühen.

Notarielle Angelegenheiten

Wir bieten schnelle und umfassende Durchführung aller Angelegenheiten, die einer notariellen Bearbeitung bedürfen.

Mit unserem Service und Know-how sind Sie immer einen Schritt voraus

Das spricht für uns

Wir beraten Sie serviceorientiert, motiviert und kreativ.

01

Serviceorientiert

Sie profitieren von unserem individuellem Service, klarer Kommunikation und effektiven Arbeitsabläufen.

02

Motiviert

Besondere Einsatzbereitschaft und Freude an der juristischen Arbeit sind Basis der erfolgreichen Betreuung unserer Mandanten.
03

Kreativ

Wir setzen Ihr Anliegen mit kreativen und ergebnisorientierten Lösungsansätzen bestmöglich durch.

Wir lösen Ihr Problem

Wir engagieren uns für Sie und gestalten individuelle, rechtliche Lösungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei in Berlin Charlottenburg zu begrüßen.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Neuste Beiträge im Advocatae Blog

Keine Bonus-Monate beim Elterngeld wegen Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden.

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Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines unabhängigen katholischen Vereins

Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnisses eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinerteilung an den Verein zurückgewiesen.

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Strenge Voraussetzungen bei Adoption eines Erwachsenen

Die Adoption von Erwachsenen ist gegenüber der Adoption von Kindern viel seltener. Dabei hängt die Frage, ob eine Erwachsenenadoption stattfinden soll, nicht allein von den beteilig- ten Personen ab. Die Gerichte müssen vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg nun herausgearbeitet hat. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftsteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll.

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Elterngeldberechnung: Höheres Elterngeld nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder auf- nehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entschieden.

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