Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rückführung eines von der Mutter ohne Einverständnis des Vaters aus der Ukraine nach Deutschland verbrachten Kindes abgelehnt.
Den Status als Vollwaise i. S. d. Sozialrechts (hier: § 48 SGB VI) besitzt, wer keinen unter- haltspflichtigen Elternteil mehr hat. Das ist bei einem Kind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, aber nicht der Fall, wenn die leiblichen Eltern noch leben. Das hat das Landessozialge- richt (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.